Grundsätzlich ist die Höhe des Beitrags bei der Auswahl der Risikolebensversicherung entscheidend. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung gleichen sich die Versicherungsbedingungen bei der Risikolebensversicherung weitgehend. Damit wird der Faktor Preis zum entscheidenden Entscheidungskriterium. Trotzdem ist es wichtig, auch noch andere Kriterien zu berücksichtigen, um zur richtigen Entscheidung zu kommen.
Dabei stellt sich zunächst die Frage, wen oder was möchte ich mit der Risikolebensversicherung absichern. Dabei gibt es grundsätzlich 3 Möglichkeiten:
• Die Angehörigen
• Ein Darlehen für eine Immobilie
• Einen Geschäftspartner
Risikolebensversicherung – Absicherung der Angehörigen
Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung zur Absicherung der Ehe- oder Lebenspartner sowie der Kinder sollte das 3-5fache des Bruttojahreseinkommens betragen. Bei Verheirateten ohne Kinder ist da 3fache notwendig und bei Paaren mit Kindern das 5fache. Diese Summe soll die Miete oder Darlehensrate und die Lebenshaltungskosten absichern, um den Hinterbliebenen die Möglichkeit zu geben, den Lebensstandart in etwa zu halten. Darüber hinaus sollen die Ausbildungskosten der Kinder abgesichert sein. Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ist so anzusetzen, dass die Kosten für den Lebensstandart gedeckt sind und noch ein Puffer für Unvorhergesehenes da ist.
Um die erforderliche Versicherungssumme für eine die Situation, dass der Hauptverdiener der Familie stirbt, zu ermitteln, kann man folgende Formel verwenden: (Monatliche finanzielle Lücke x 12 Monate) / Zinssatz für eine Geldanlage. In dieser Berechnung wird berücksichtigt, dass mit Hilfe der Zinsen aus der angelegten Versicherungssumme die Versorgungslücke geschlossen werden kann. Das Kapital bleibt somit erhalten.
Eine andere Berechnung der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sieht folgendes vor: Es wird der monatliche finanzielle Bedarf der Familie ermittelt, der anfällt, wenn der Hauptverdiener stirbt. Davon können die staatlichen und andere Leistungen abgezogen werden. Dieser ermittelte Bedarf ist dann die Versorgungslücke, die durch die Risikolebensversicherung kompensiert werden muss. Dieser Betrag sollte mit 240 multipliziert werden, wobei die Zahl 240 für 240 Monate steht. Daraus ergibt sich die Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung.
Dabei ist die Inflation zu bedenken. Deshalb empfiehlt sich, in der Risikolebensversicherung eine Dynamik einzubauen. Dann wird die Versicherungssumme der Inflation angepasst. Das hat aber auch zur Folge, dass sich der Beitrag der Risikolebensversicherung alle 3 Jahre um 6% erhöht.
Ein weiterer Aspekt ist die Laufzeit der Risikolebensversicherung. Hier stellt sich die Frage: Wie lange sollen die Kinder versorgt sein? Als Minimum werden meist 20 Jahre nach der Geburt des jüngsten Kindes empfohlen. Auch die Laufzeiten der Verbindlichkeiten der Familie haben Einfluss auf die Vertragsdauer der Risikolebensversicherung. Zur Absicherung des Ehe- oder Lebenspartners sollte die Risikolebensversicherung in der Regel bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten laufen.
Möchte man bezüglich der Versicherungsdauer einer Risikolebensversicherung auf der sicheren Seite sein, schließt man am besten die maximal mögliche Laufzeit ab. Eine begrenzte Laufzeit ist nur dann ratsam, wenn man genau weiß, wie lange die Risikolebensversicherung zur Absicherung benötigt wird. Bei den Kindern ist das möglich. Bei der Absicherung des Partners ist das meist unsicherer. Läuft die Risikolebensversicherung aus und man möchte eine neue abschließen, birgt das folgende Risiken:
• Ein höherer Beitrag aufgrund des höheren Eintrittsalters des Versicherten
• Schwierigkeiten bei der erneuten Gesundheitsprüfung
Man hat die Möglichkeit, zwischen einer Risikolebensversicherung mit konstanter und fallender Versicherungssumme zu wählen. Hier stellt sich die Frage: Wird nur in den nächsten Jahren eine hohe Absicherung benötigt? Dann bietet sich eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme und damit mit sinkenden Beiträgen an. Ist das nicht der Fall, dann kommt die Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme in Frage.
Als weiteres Entscheidungskriterium kann herangezogen werden, ob beide Partner mit einer Risikolebensversicherung versichert werden sollen. Die preisgünstigere Alternative ist sicherlich die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Sie ist meist 10% billiger im Beitrag als 2 Einzelverträge. Dafür hat die Alternative der Einzelverträge aber andere Vorteile gegenüber der Risikolebensversicherung auf verbundene Leben:
• Es sind individuelle Versicherungssummen und Laufzeiten möglich.
• 2 Einzelverträge der Risikolebensversicherung ermöglichen eine flexiblere individuelle Anpassung an die jeweilige Versorgungssituation.
• Bei einer speziellen Gestaltung der Risikolebensversicherung kann anfallende Erbschaftssteuer vermieden werden.
• Es ist eine höhere Absicherung gewährleistet, wenn beide Partner gleichzeitig sterben.
Deshalb gilt grundsätzlich die Empfehlung, 2 einzelne Risikolebensversicherungen abzuschließen.
Es ist auch zu überlegen, ob man eine Risikolebensversicherung mit technisch einjährig kalkulierten Beiträgen abschließt. Bei dieser Art der Risikolebensversicherung wird der Beitrag für jedes Versicherungsjahr einzeln berechnet. Damit wird erreicht, dass der Beitrag dem versicherten Risiko entspricht. Denn das Risiko des Leistungsfalles steigt mit der fortwährenden Dauer der Risikolebensversicherung. Der Beitrag steigt also im Laufe der Zeit. Damit hat eine junge Familie die Möglichkeit, in Zeiten des Vermögensaufbaus geringere Beiträge zu zahlen.
Mit dieser Form der Risikolebensversicherung soll verhindert werden, dass junge Familien eine Risikolebensversicherung abschließen, die eine zu kurze Laufzeit haben.
Zu einer weiteren neuen Form der Risikolebensversicherung zählt auch die fondsgebundene Risikolebensversicherung. Bei dieser Art der Risikolebensversicherung fließt der Beitrag des Versicherungsnehmers in den Fonds. Der Versicherungsschutz wird durch das Fondsvermögen finanziert. Entwickelt sich der Fonds besser als geplant, ist es möglich dass im Leistungsfall mehr als die vereinbarte Summe ausgezahlt wird. Ansonsten wird im Todesfall des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme geleistet.
Der Versicherungsnehmer hat dabei die Möglichkeit, aus einer Auswahl von Fonds seine Fonds herauszusuchen. Er kann dieses Portfolio auch immer wieder kostenlos verändern.
Nach 5 Jahren wird jeweils jährlich geprüft, ob die vereinbarten Summen in der Fondsgebundenen Risikolebensversicherung ausreichen, um die vertraglich festgelegten Versicherungsleistungen auszahlen zu können. Hat sich der Fonds schlechter als geplant entwickelt, wird entweder der Versicherungsschutz herabgesetzt oder der Versicherungsnehmer muss höhere Beiträge bezahlen. Von Experten wird diese Form der Risikolebensversicherung nicht empfohlen, weil sie zu risikoreich ist und damit die sichere Kalkulationsgrundlage fehlt.
Es gilt der Grundsatz: Je früher man eine Risikolebensversicherung abschließt, desto günstiger ist es. Je geringer das Eintrittsalter ist, mit dem man eine Risikolebensversicherung abschließt, desto geringer ist der Beitrag. Außerdem wirft die Gesundheitsprüfung in der Regel in jungen Jahren nicht so viele Probleme auf, wie später.
Bei der Auswahl des Versicherungsunternehmens sollte man sich auch die Versicherungsbedingungen ansehen. Dabei ist auf folgende Gesichtspunkte zu achten:
• Werden bestimmte Todesarten ausgeschlossen?
• Welche Bearbeitungsgebühren fallen an?
• Ist der Versicherer auch wirklich solvent?
Risikolebensversicherung – Absicherung von Darlehen
Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung richtet sich hier nach der Darlehenshöhe. Es ist zu überlegen, ob die Versicherungsleistung auch in diesem Fall aufgestockt werden soll, um noch eine zusätzliche Absicherung für Hinterbliebene zu haben. Der Versicherte ist hier immer der Darlehensnehmer bzw. die Person, die Hauptverdiener ist, weil bei seinem Todesfall die Rückzahlung des Kredites gefährdet wäre.
Eine weitere Überlegung ist die Laufzeit der Risikolebensversicherung. Diese sollte sich danach richten, wann das Darlehen abgelöst werden soll. Hier ist zu bedenken, dass Darlehensverträge auch verlängert werden können.
Zur Absicherung von Darlehen bietet sich eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme an. Hierbei sollte man aber darauf achten, dass die Versicherungsleistung aus der Risikolebensversicherung in dem Maße abnimmt, wie die Darlehenshöhe. Das ist dann der Fall, wenn die Versicherungssumme annuitätisch sinkt. Fällt sie linear, besteht die Gefahr einer Deckungslücke.
Es ist auch zu entscheiden, ob zur Absicherung eines Darlehens nur eine Risikolebensversicherung für den Hauptverdiener oder ob auch ein Vertrag für den Partner abgeschlossen werden soll. Das kann sinnvoll sein, wenn der Partner einen relevanten Beitrag zur Rückzahlung des Darlehens leistet.
Fordert der Darlehensgeber eine Abtretung der Risikolebensversicherung, ist es ratsam, trotzdem als Bezugberechtigten einen Angehörigen in den Vertrag eintragen zu lassen. Das ist dann wichtig, wenn die Todesfallleistung die Darlehensschuld übersteigt.
Die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Darlehen sollte nicht unbedingt bei der Bank abgeschlossen werden, bei der das Darlehen aufgenommen wird. Diese Angebote sind meist überteuert.
Wird das Darlehen vorzeitig abgelöst, ist daran zu denken, auch die zugehörige Risikolebensversicherung zu kündigen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Restschuldversicherung ein von dem Darlehen unabhängiger Vertrag ist, der auch extra gekündigt werden muss.
Risikolebensversicherung – Steuerliche Optimierung durch die Vertragsgestaltung
Die Todesfallleistung aus der Risikolebensversicherung kann erbschaftssteuerlich relevant sein, wenn die Freibeträge überschritten werden. Insbesondere bei unverheirateten Paaren sind diese Freibeträge sehr gering. Deshalb empfiehlt sich folgende Gestaltung der Verträge der Risikolebensversicherung, um die Steuerpflicht zu umgehen:
Der Bezugsberechtigte ist gleichzeitig der Versicherungsnehmer, während der Partner nur der Versicherte ist. Damit fällt die Leistung aus der Risikolebensversicherung nicht in die Erbmasse des Versicherten und unterliegt damit nicht der Erbschaftssteuer.
Allerdings ist hier darauf zu achten, dass der Versicherte seine Zustimmung zu dem Versicherungsvertrag gibt. Diese Zustimmung kann der Versicherte aber nicht mehr rückgängig machen. Allerdings muss diese Einwilligung schriftlich hinterlegt sein. Die Einverständniserklärung muss alle Umstände enthalten, von den das Risiko der versicherten Person abhängt. Diese Kriterien sind die Versicherungssumme, die Laufzeit, der Versicherungsnehmer und der Bezugsberechtigte.
Dieser Fall kann beispielsweise relevant sein, wenn ein Partner für den anderen eine Risikolebensversicherung abschliesst und auch die Beiträge einzahlt. Geht die Beziehung der beiden auseinander, kann die Risikolebensversicherung auch dann bestehen bleiben, wenn der versicherte Partner nicht mehr wünscht, dass der frühere Partner Vorteile aus seinem vorzeitigen Tod zieht.
Risikolebensversicherung – Wie flexibel ist der Vertrag?
Hier spielt die Frage eine Rolle, ob veränderte Lebenssituationen wie eine Heirat, ein Kind, das Erreichen der Volljährigkeit des Kindes, ein Gehaltssprung etc. in den Vertragsbedingungen der Risikolebensversicherung nachträglich berücksichtigt werden können, ohne Nachteile hinnehmen zu müssen. Das ist deshalb ein wichtiges Kriterium, weil diese Veränderungen die Einkommenssituation und auch die Situation bei dem Eintritt des Sterbefalls beeinflussen.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob die Risikolebensversicherung innerhalb von 10 Jahren in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden kann.
Ein anderes Kriterium ist, ob die Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallzusatzversicherung kombinierbar ist. Beide Kombinationen sind aber problematisch und in der Regel nicht empfehlenswert. Gegen die Unfallzusatzversicherung spricht, dass es irrelevant für die Todesfallleistung sein sollte, welche Ursache für den Tod des Versicherten verantwortlich ist. In erster Linie sollen die Hinterbliebenen mit einer Risikolebensversicherung versorgt werden.
Die Kombination mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb schwierig, weil der optimale Anbieter der Risikolebensversicherung nicht unbedingt der beste Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Außerdem unterscheiden sich die Entscheidungskriterien dieser beiden Versicherungen zu sehr, dass man sie miteinander verbinden könnte. Deshalb wird in der Regel davon abgeraten.
Empfehlenswert kann aber die Kombination einer Risikolebensversicherung mit einem Spar-Fonds sein. Damit erhält man die Leistung einer Kapitallebensversicherung, bezahlt aber einen günstigeren Beitrag.
Eine weitere Frage kann sein, was passiert mit der Risikolebensversicherung, wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos wird und die Beiträge nicht mehr zahlen kann. Es gibt Risikolebensversicherungen, wo eine Übernahme der Beiträge in diesem Fall vorgesehen ist. Hiervon wird aber meist abgeraten, weil die Vertragsbedingungen diesen Schutz zu sehr einschränken.
Zu beachten ist unter Umständen auch, ob der Versicherer die Möglichkeit einräumt, dass bei einer positiven Veränderung der Risikofaktoren (z.B. man wird vom Raucher zum Nichtraucher oder man übt einen risikoärmeren Beruf aus oder man verzichtet auf ein risikoreiches Hobby) der Beitrag gesenkt wird. Einige Versicherungsunternehmen bieten eine solche Risikolebensversicherung an.
Einige Anbieter der Risikolebensversicherung bieten eine vorgezogene Todesfallleistung an. Hier ist es möglich, die Auszahlung der Versicherungssumme schon in Anspruch zu nehmen, wenn eine unheilbare Krankheit mit einem kurzfristig tödlichen Verlauf diagnostiziert wird. Dann kann die Risikolebensversicherung dazu dienen, erhöhte Kosten bezüglich der Krankheit abzudecken. Darüber hinaus kommt der Versicherte in diesem Fall auch in den Genuss der Versicherungsleistung. Allerdings fehlt nach dem Tod des Versicherten den Hinterbliebenen das verbrauchte Geld.
Es gibt auch Versicherungen, die bieten im Rahmen einer Risikolebensversicherung einen Familienbonus an, wenn minderjährige Kinder in dem Haushalt leben und man in einer Partnerschaft lebt. Hierbei werden auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Adoptivkinder berücksichtigt.
Bei der Auswahl des Versicherungsunternehmens sollte man sich auch die Versicherungsbedingungen ansehen. Dabei ist auf folgende Gesichtspunkte zu achten:
• Werden bestimmte Todesarten ausgeschlossen?
• Welche Bearbeitungsgebühren fallen an?
• Ist der Versicherer auch wirklich solvent?
Risikolebensversicherung – Wie definiert die Versicherung den Raucher?
Die verschiedenen Anbieter der Risikolebensversicherung definieren den Begriff Raucher unterschiedlich. Die Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher ist sehr relevant für den Beitrag. Der Raucher stellt bei der Risikolebensversicherung ein erheblich höheres Risiko dar, als der Nichtraucher, weil die Sterblichkeitsrate bei den Rauchern höher ist. Das führt zu höheren Beiträgen für Raucher.
Meist sind Raucher Personen, die in den letzten 365 Tagen vor der Antragstellung kein Nikotin konsumiert haben. Es gibt aber auch Verträge, in denen Raucher als solche Personen definiert sind, die in den vergangenen 365 Tagen keine Zigaretten geraucht haben. Zigarren und Pfeife fallen nicht unter diese Begriffsbestimmung.
Es gibt auch Versicherungen, die bei der Risikolebensversicherung überhaupt keinen Unterschied zwischen Raucher und Nichtraucher machen. Hier wird dieses Risiko auf alle Versicherten umgelegt.
Risikolebensversicherung – Die Gesundheitsprüfung
Bei der Auswahl des Anbieters der Risikolebensversicherung kann auch relevant sein, ab welcher Versicherungssumme eine Gesundheitsprüfung verlangt wird. Hier ist zu berücksichtigen, ab welcher Versicherungsleistung aus der Risikolebensversicherung eine ärztliche Untersuchung verlangt wird.
Hier ein Tipp für die Vorgehensweise: Man kann bei mehreren Versicherern gleichzeitig Probeanträge für eine Risikolebensversicherung stellen. Ein Probeantrag hat für den Antragsteller keine Verbindlichkeit, wohl aber für das Versicherungsunternehmen, wenn sie auf der Basis des Probeantrages ein verbindliches Angebot auf Annahme der Risikolebensversicherung macht. Aus einem Antragsformular kann man einen Probeantrag machen, indem man vor das eingedruckte Wort “Antrag” das Wort “Probe-” setzt. Ein Probeantrag hat deshalb Bedeutung, weil in den Anträgen zu Personenversicherungen am Ende fast immer gefragt wird, ob bereits Anträge bei anderen Versicherungen gestellt und abgelehnt wurden. Wer diese Fragen bejahen muss, ist bei allen weiteren Anträgen von vornherein benachteiligt. Man kann aber nicht gleichzeitig bei mehreren Anbietern mehrere Anträge stellen, weil man dann Gefahr läuft, dass alle Anträge alle angenommen werden. Das kann dann zur Folge haben, dass man hat viele Versicherungen auf einmal abschließen muss. Deshalb also gleichzeitig mehrere unverbindliche Probeanträge stellen! Dann prüfen mehrere Gesellschaften zugleich die Gesundheitsverhältnisse als Voraussetzung für eine Annahme – unbeeinflusst von eventuellen Ablehnungen anderer Anbieter.
Risikolebensversicherung – Gestaltung des Bezugsrechtes
Hierbei ist darauf zu achten, dass in dem Versicherungsvertrag zur Risikolebensversicherung mindestens eine bezugsberechtigte Person eingetragen wird. Ist das nicht der Fall, fällt die Vesicherungssumme in den Nachlass des Versicherten und kommt damit nicht unbedingt der Person zugute, für die die Risikolebensversicherung gedacht war.
Bei der Gestaltung des Bezugsrechtes hat man die Auswahl zwischen einem widerruflichen und unwiderruflichen Bezugsrecht.
In den meisten Verträgen zur Risikolebensversicherung wird ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart. Damit besitzt die bezugsberechtigte Person nur ein Anwartschaftsrecht auf die Versicherungsleistung. Kommt es zum Leistungsfall der Risikolebensversicherung, wandelt sich diese Anwartschaft in einen Rechtsanspruch um. Das Bezugsrecht kann von dem Versicherungsnehmer jederzeit widerrufen werden und er kann jederzeit eine andere bezugsberechtigte Person in dem Vertrag über die Risikolebensversicherung einsetzen.
Selten wird ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart. Hier erhält die bezugsberechtigte Person einen sofortigen Rechtsanspruch auf die Leistung aus der Risikolebensversicherung. Der Versicherungsnehmer kann Änderungen beim Bezugsrecht nur mit der Zustimmung der bezugsberechtigten Person vornehmen. Diese Art des Bezugsrechtes hat allerdings den Vorteil, dass in dem Fall, wo der gestorbene Versicherte Schulden hinterlassen hat, die Versicherungssumme nicht in die Insolvenzmasse fallen kann. Eine weitere Bedingung dafür ist, dass das Bezugsrecht vor mehr als 4 Jahren festgelegt wurde. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht hat ein Nachlassinsolvenzverwalter das Recht, das Bezugsrecht aus der Risikolebensversicherung anzufechten. Damit fiele die Versicherungsleistung in die Insolvenzmasse und käme den Angehörigen nicht zugute.
Der Bezugsberechtigte muss darüber unterrichtet werden, dass er diese Position in der Risikolebensversicherung hat. Damit wird verhindert, dass andere Erben die im Vertrag genannte Person nachträglich verändern können.
Das Bezugsrecht ändert sich auch nicht automatisch, wenn sich der Versicherte von dem Bezugsberechtigten scheiden lässt. Hier ist darauf zu achten, dass das Bezugsrecht immer an die veränderten Lebensumstände angepasst wird. Geschieht das nicht, zahlt die Versicherung die Versicherungssumme an den geschiedenen Partner aus. Allerdings entfällt für den geschiedenen Partner dann in der Regel das Recht, die Versicherungssumme zu behalten, weil hierfür eine Geschäftsgrundlage fehlt und das Geld an die Erben geht. Es sind damit aber unter Umständen Komplikationen verbunden.
Risikolebensversicherung – Eine Untersuchung über die Unterschiede der Beiträge
Die Preisunterschiede bei der Risikolebensversicherung können erheblich sein. Deshalb lohnt sich unbedingt ein Vergleich der einzelnen Angebote für die Risikolebensversicherung. Denn der Preis ist oft das entscheidende Kriterium in dem Entscheidungsprozess für die richtige Risikolebensversicherung. Aus diesem Grund empfiehlt sich das folgende Vorgehen: In einem ersten Schritt lässt man sich durch einen Außendienstmitarbeiter beraten. Danach vergleicht man im Internet die einzelnen Angebote. Mit dieser Vorgehensweise hat man eine ausführliche und persönliche Beratung und kann trotzdem die günstigen Angebote im Internet nutzen. Dabei sollte man auch unbedingt die Direktversicherungen in seine Entscheidung über eine Risikolebensversicherung einbeziehen. Diese Anbieter haben keinen Außendienst. Deshalb entfallen bei der Risikolebensversicherung von Direktversicherern die Abschlussprovisionen. Die manchmal erheblichen Unterschiede in den Beiträgen der Risikolebensversicherung sollen durch die nachfolgende Untersuchung verdeutlicht werden.
Unterscheidung nach dem Eintrittsalter:
Eintrittsalter Geschlecht Laufzeit Summe Versicherung Beitragsspanne
30 Jahre Männlich 10 Jahre 100.000,- Klassisch 43,07 – 190,86
40 Jahre Männlich 10 Jahre 100.000,- Klassisch 81,18 – 359,74
50 Jahre Männlich 10 Jahre 100.000,- Klassisch 208,83 – 925,41
Auswirkung von 30 auf 40 Jahre = +88 %
Auswirkung von 40 auf 50 Jahre = +148 %
Unterscheidung nach dem Geschlecht:
Eintrittsalter Geschlecht Laufzeit Summe Versicherung Beitragsspanne
30 Jahre Männlich 10 Jahre 100.000,- Klassisch 43,07 – 190,86
30 Jahre Weiblich 10 Jahre 100.000,- Klassisch 29,75 – 131,83
Auswirkung des Geschlechtes = +45 %
Unterscheidung Nichtraucher oder Raucher:
Eintrittsalter Geschlecht Laufzeit Summe Status Beitragsspanne
30 Jahre Männlich 10 Jahre 100.000,- Nichtraucher 43,07 – 190,86
30 Jahre Männlich 10 Jahre 100.000,- Raucher 71,93 – 318,75
Auswirkung Nichtraucher oder Raucher = +67 %
Unterscheidung nach der Versicherungsform:
Eintrittsalter Geschlecht Laufzeit Summe Versicherung Beitragsspanne
30 Jahre Männlich 10 Jahre 100.000,- Klassisch 43,07 – 190,86
30 Jahre Männlich 10 Jahre 100.000,- fallend 54,40 – 137,70
Auswirkung der Versicherungsform = +26 %
Unterscheidung nach der Versicherungssumme:
Eintrittsalter Geschlecht Laufzeit Summe Versicherung Beitragsspanne
30 Jahre Männlich 10 Jahre 100.000,- Klassisch 43,07 – 190,86
30 Jahre Männlich 10 Jahre 200.000,- Klassisch 60,83 – 269,56
30 Jahre Männlich 10 Jahre 300.000,- Klassisch 78,59 – 348,26
30 Jahre Männlich 10 Jahre 400.000,- Klassisch 96,35 – 426,97
30 Jahre Männlich 10 Jahre 500.000,- Klassisch 114,11 – 505,67
Unterscheidung nach der Laufzeit:
Eintrittsalter Geschlecht Laufzeit Summe Versicherung Beitragsspanne
30 Jahre Männlich 10 Jahre 100.000,- Klassisch 43,07 – 190,86
30 Jahre Männlich 20 Jahre 100.000,- Klassisch 60,09 – 266,28
30 Jahre Männlich 30 Jahre 100.000,- Klassisch 98,94 – 438,44
Anhand der oben aufgeführten Tabellen kann man erkennen, dass die Faktoren Eintrittsalter, Geschlecht, Laufzeit und Versicherungssumme sich erheblich auf den Beitrag der Risikolebensversicherung auswirken. Auch der Status, ob der Versicherte Raucher oder Nichtraucher ist, führt zu großen Preisunterschieden.
Das zeigt, dass sich das Beschäftigen mit der Auswahl der richtigen Risikolebensversicherung und der Vergleich der einzelnen Anbieter lohnen.